Frequently Asked Questions
Frequently Asked Questions
Hier finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen.
Wer bezahlt eine Psychotherapie?
Es gibt folgende Möglichkeiten, eine Psychotherapie zu finanzieren:
- als Selbstzahler
- durch die Zusatzversicherung der Krankenkasse
- durch die Invalidenversicherung (IV)
- durch die Schulgemeinde bei schulisch indizierter Psychotherapie bei Kindern oder Jugendlichen
- durch die Opferhilfe
Was tun, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Es kann gelegentlich vorkommen, dass Termine nicht wahrgenommen und verschoben werden müssen. Aus Rücksicht auf andere Klientinnen und Klienten sowie auf unsere zeitlichen Ressourcen bitten wir Sie, uns den Termin möglichst frühzeitig mitzuteilen. Abmeldungen und Verschiebungen von Terminen sind wie üblich bis 24 Std. vor dem Termin kostenfrei. Bei kurzfristigeren Abmeldungen oder Änderungen müssen wir Ihnen den verpassten Termin in Rechnung stellen.
Was soll ich im Fall eines Notfalls tun?
Wir bieten keinen Notfalldienst an.
Im Notfall wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummern:
- Ärztetelefon des Kantons Zürich: 0800 33 66 55
- Notfalldienst Ihrer Wohngemeinde
- Kriseninterventionszentrum Winterthur: 052 264 37 00
- Kriseninterventionszentrum Zürich: 044 296 73 10
Bei akuter Lebensgefahr: Wählen Sie immer die Notrufnummer 144!
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie hängt von verschiedenen Faktoren ab und stützt sich im Wesentlichen auf die individuelle Zielsetzung der KlientInnen. Die Offenheit und Bereitschaft, an sich selbst zu arbeiten, tragen zum Gelingen der Therapie bei. Motivierte Klientinnen und Klienten haben eine bessere Prognose.
Stehen Sie unter Schweigepflicht?
Als Psychologinnen und eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen sind wir an die Schweigepflicht gemäss Datenschutzgesetz des Bundes sowie an die Berufsordnung gebunden. Dies gilt auch nach Abschluss unserer Zusammenarbeit.